MENU
SPRACHE
WARENKORB

Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind wesentlicher und integraler Bestandteil des Kaufvertrags.
1.2 Dieser Kaufvertrag unterliegt dem italienischen Recht.
1.3 Bezugnahmen auf Handelsklauseln (wie EXW, CIP usw.) sind im Sinne der von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Incoterms in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung zu verstehen.
1.4 Der italienische Text dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen und des Vertrags ist der einzig verbindliche Text für deren Auslegung.
1.5 Im Folgenden wird unter „Vertrag“ stets der ordnungsgemäß unterzeichnete Kaufvertrag verstanden.

2. Produkteigenschaften – Änderungen
2.1 Alle Informationen oder Daten zu technischen Merkmalen und/oder Spezifikationen der Produkte, die in Prospekten, Preislisten, Katalogen oder ähnlichen Dokumenten enthalten sind, sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Der Verkäufer kann Änderungen an den Produkten vornehmen, die deren wesentliche Eigenschaften nicht verändern, wenn diese Änderungen notwendig oder geeignet erscheinen.

3. Lieferzeit
3.1 Sollte der Verkäufer absehen können, dass er die Produkte nicht zum vereinbarten Liefertermin liefern kann, muss er den Käufer unverzüglich schriftlich darüber informieren und, soweit möglich, das voraussichtliche Lieferdatum angeben. Es gilt als vereinbart, dass der Käufer bei einem vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzug von mehr als 6 Wochen berechtigt ist, den Vertrag hinsichtlich der verspätet gelieferten Produkte mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich (auch per Fax) zu kündigen.
3.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (wie in Art. 9 definiert) oder durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers (z. B. keine Mitteilung notwendiger Angaben für die Lieferung) gelten nicht als vom Verkäufer zu vertretende Verzögerung.

4. Lieferung und Versand – Beanstandungen
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren ab Werk (Ex Works), auch wenn vereinbart wurde, dass der Verkäufer den Versand ganz oder teilweise übernimmt.
4.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den im Vertrag vereinbarten Preis zu erstatten oder das Produkt zu ersetzen, wenn es beschädigt oder unvollständig ist und nicht zurückgegeben werden kann.
4.3 Alle Beanstandungen hinsichtlich Verpackung, Menge, Anzahl oder äußerer Merkmale der Produkte (offensichtliche Mängel) sind dem Verkäufer (auch mit Fotos) per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Produkte mitzuteilen; bei Unterlassung verfällt das Recht des Käufers, diese Mängel geltend zu machen. Beanstandungen wegen Mängeln, die bei sorgfältiger Prüfung bei Erhalt nicht erkennbar sind (versteckte Mängel), sind dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung, mitzuteilen; bei Unterlassung verfällt das Recht des Käufers, diese Mängel geltend zu machen.
4.4 Es gilt als vereinbart, dass Beanstandungen oder Einwände dem Käufer nicht das Recht geben, die Zahlung der Produkte oder anderer Lieferungen auszusetzen oder zu verzögern.

5. Preise
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk für Produkte, die entsprechend den Handelsgepflogenheiten für das vereinbarte Transportmittel verpackt sind. Alle weiteren Kosten oder Gebühren trägt der Käufer.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung bei Vertragsunterzeichnung per Banküberweisung. Die Vorauszahlung muss mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem vereinbarten Liefertermin dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben sein.
6.2 Jede Unregelmäßigkeit in der Zahlung (nicht oder nur teilweise erfolgte Zahlung gemäß Artikel 6.1) berechtigt den Verkäufer zur Kündigung des bestehenden Vertrags. Der Verkäufer ist berechtigt, die bereits erhaltene Teilzahlung als Vertragsstrafe einzubehalten.
6.3 Sofern nicht anders vereinbart, gehen alle mit der Zahlung verbundenen Kosten oder Bankgebühren zu Lasten des Käufers.

7. Gewährleistung bei Mängeln
7.1 Der Verkäufer gewährleistet nicht, dass die Produkte bestimmten besonderen Spezifikationen oder technischen Anforderungen entsprechen oder für spezielle Verwendungen geeignet sind, es sei denn, solche Eigenschaften wurden ausdrücklich im Vertrag oder in dafür im Vertrag genannten Dokumenten vereinbart.
7.2 Die Produkte sind zur Verwendung unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen bestimmt. Die Produkte dürfen ausschließlich gemäß ihrem vorgesehenen Verwendungszweck und gemäß dem Stand der Technik verwendet werden. Für jede andere Verwendung trägt der Endnutzer die alleinige Verantwortung.
7.3 Abweichungen zwischen der Darstellung des Produkts auf der Website und dem tatsächlichen Produkt stellen keinen Mangel oder eine Nichtkonformität dar, da die Abbildungen nur als beispielhaft gelten. Maßgeblich sind allein die im Kaufvertrag angegebenen technischen Daten.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, weiß der Käufer, dass die Produkte nicht geliefert werden, solange keine vollständige Zahlung erfolgt ist.
8.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf vom Käufer an Dritte verkaufte Produkte sowie auf den Verkaufserlös, im Rahmen der nach dem Recht des Käuferlandes zulässigen Grenzen.

9. Höhere Gewalt
9.1 Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, wenn diese durch unvorhersehbare Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. Streiks, Boykotte, Aussperrungen, Brände, Kriege (ob erklärt oder nicht), Bürgerkriege, Aufstände, Revolutionen, Beschlagnahmen, Embargos, Energieausfälle, Lieferverzögerungen bei Komponenten oder Rohstoffen.
9.2 Die Partei, die sich auf diesen Artikel berufen will, muss der anderen Partei das Eintreten sowie das Ende des Ereignisses schriftlich mitteilen.
9.3 Sollte die Aussetzung aufgrund höherer Gewalt länger als sechs Wochen andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich zu kündigen.

10. Gerichtsstand
10.1 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Verkäufers zuständig. Ungeachtet dessen ist der Verkäufer berechtigt, Klage auch am Sitz des Käufers zu erheben.
X
Wir und ausgewählte Dritte verwenden Cookies oder ähnliche Technologien für technische Zwecke und, mit Ihrer Einwilligung, für andere Zwecke, wie in der Cookie-Richtlinie angegeben. Die Verweigerung der Einwilligung wird die dazugehörigen Funktionen möglicherweise nicht verfügbar.
Klicken Sie auf „Akzeptieren" zur Einwilligung. Klicken Sie auf „Ablehnen" oder schließen Sie diesen Hinweis, um ohne Akzeptieren fortzufahren. 
Für weitere Informationen besuchen sie unsere Cookie-Richtlinie
Ablehnen
Akzeptieren